Für einen Großteil der Tipper stellt das Wetten auf Sportereignisse lediglich ein spannendes Hobby dar; dennoch sind natürlich sämtliche Kunden der Wettanbieter auf das Erzielen möglichst hoher Gewinne aus. Spätestens nach einer längeren Glückssträhne stellt sich dann die bange Frage, ob sich vielleicht auch das Finanzamt für die gewonnen Summen interessiert:
Immerhin tritt der Fiskus gewohntermaßen fast immer umgehend auf den Plan, wenn es irgendwo etwas zu holen gibt – doch erfreulicherweise stellen die Gewinne aus Sportwetten hier eine seltene Ausnahme dar.
→ alle Wettanbieter im Vergleich
Zwar müssen wir natürlich darauf hinweisen, dass uns aufgrund der zahlreichen Fallstricke des Steuerrechts an dieser Stelle keine endgültig rechtsverbindliche Antwort möglich ist; für den „Alltagsgebrauch“ sollten die folgenden Ausführungen dennoch zu gebrauchen sein.
Allenfalls professionellen Spielern ist gegebenenfalls die Konsultation eines Steuerberaters anzuraten: Wer seinen Lebensunterhalt nämlich ausschließlich mit den Gewinnen aus Sportwetten bestreitet, findet sich steuerrechtlich in einer Grauzone ein.
Wettgewinne sind grundsätzlich steuerfrei
Gelegenheitstipper müssen sich diesbezüglich dagegen keinerlei Sorgen machen; da die erzielten Gewinne nicht zu den typischen im Steuerrecht vorgesehenen Einkunftsarten zu zählen sind (vgl. § 2 Abs. 3 EStG), bleibt bei der Abgabe der Steuererklärung ein böses Erwachen in jedem Falle aus.
Selbst wer regelmäßig Gewinne mit Sportwetten erzielt, kann diese in voller Höhe für sich behalten: Das Finanzamt kommt hier regelmäßig erst ins Spiel, wenn das gewonnene Vermögen – etwa auf einem Tages- oder Festgeldkonto – für weitere Zinsgewinne sorgt. Derartige Kapitalerträge müssen dann in gewohnter Weise versteuert werden.
Dass Wetteinnahmen nicht versteuert werden müssen, ist im Übrigen einem einfachen Grund geschuldet: Nähme der Fiskus nämlich die erfolgreichen Sporttipper in den Blick, riefe dies nach geltender Rechtslage gleichzeitig auch all jene Buchmacher-Kunden auf den Plan, unter deren Gesamtbilanz ein Minus zu finden ist. Diese könnten ihre Verluste dann gleichfalls steuerlich geltend machen – für den Staat wäre dies dann ein dickes Minusgeschäft
Abbildung oben:
Wettschein auf der Homepage von Wettanbieter Tipico. Beim Online-Wettschein muss der darauf ersichtliche Gewinn nicht versteuert werden.
Profi-Tipper sitzen zwischen Baum und Borke
Ein wenig problematischer erscheint die Lage dagegen, wenn ein Steuerpflichtiger seine Einkünfte hauptsächlich oder gar ausschließlich aus den Gewinnen der getätigten Sportwetten bezieht; ein solcher „Profi-Spieler“ geht streng genommen nämlich einem Gewerbe nach.
Ein solches Handeln macht dann nicht nur die offizielle Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich, sondern würde zudem auch die Pflicht zur Zahlung von Steuern nach sich ziehen – Betroffene können hier aber immerhin darauf hoffen, von der unklaren Gesetzeslage zu profitieren.
Bild oben: der Wettanbieter Sportingbet verzichtet bei Kombiwetten auf die in Deutschland obligate 5%ige Wettsteuer. Etwaige Wettgewinne sind für den Wettkunden ohnehin steuerfrei, die Steuer muss nämlich vom Wettunternehmen abgeliefert werden!
Schließlich schweigt sich das Steuerrecht darüber aus, welcher monatliche Umsatz beispielsweise erforderlich ist, damit ein gewöhnlicher Tipper zu einem professionellen Spieler wird; diese offensichtliche Gesetzeslücke führt dazu, dass es keine „Gewinnschwelle“ gibt, ab der sich automatisch eine Steuerpflicht ergibt.
Uns ist bislang auch kein Fall zu Ohren gekommen, in denen ein möglicherweise infrage kommender „Profi“ tatsächlich zur Kasse gebeten worden wäre: Da die deutschen Finanzämter in den vergangenen Jahren aber auch schon bei dem einen oder anderen Pokerspieler nachzuhaken begannen, verleiht der Status quo jedoch noch lange keine endgültige Sicherheit.
Die Schweiz beschreitet einen Sonderweg
Sehr viel eindeutiger stellt sich dagegen die Rechtslage im Land der Eidgenossen dar – auch wenn das „Schweizer Modell“ den Sportwettern nicht unbedingt zum Vorteil gereicht. Anders als in Deutschland und Österreich müssen hier nämlich alle Gewinne aus Glücksspielen versteuert werden:
Neben den wenigen glücklichen Lotto-Millionären, werden von der dortigen Steuerverwaltung somit auch die erfolgreichen Kunden der Buchmacher zur Kasse gebeten.
Zumindest wer jährlich einen Wettgewinn über 1.000 Franken erzielt, fällt in der Schweiz unter die Steuerpflicht – diese vergleichsweise restriktive Regelung ist dabei sogar noch als kleines Entgegenkommen an die Sportwetter anzusehen. Bis vor kurzem war der nicht zu versteuernde Freibetrag nämlich noch auf verschwindend geringe 50 Franken festgesetzt worden: Erst seit Anfang 2013 wird nun wenigstens bei den klassischen Hobby-Tippern ein Auge zugedrückt.
Deutsche Wettsteuer schlägt direkt beim Wettanbieter zu
Der Eindruck, dass die Schweiz den Kunden der Wettanbieter das Leben besonders erschwert, kann trotz dieser allgemeinen Steuerpflicht aber nicht aufrechterhalten werden: Denn selbst wenn das deutsche Pendant die Wettgewinne unangetastet lässt, schlägt der hiesige Fiskus seit dem 01.07.2012 doch unmittelbar bei den Buchmachern zu.
Die seither gesetzlich installierte 5%-ige Wettsteuer legen zahlreiche Wettanbieter direkt auf ihre Kunden um – somit wird teilweise auch bei jenen Tippern abkassiert, deren jährliche Gewinne in der Schweiz noch als steuerfrei einzustufen wären.